Mit uns sicher
Wer in Deutschland Reisen anbietet hat bestimmte, vom Gesetzgeber vorgegebene, Pflichten. Neben einer ordnungsgemäßen Firmierung und einer steuerlichen Erfassung der Umsätze sind es bestimmte Versicherungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurden, um die Rechte der Reisegäste z.B. im Fall eines Schadens oder im Fall einer Insolvenz des Veranstalters zu schützen. Dazu gehört z.B. der berühmte Sicherungsschein, der Art & Adventure Reisegästen bei jeder Buchung automatisch ausgehändigt wird. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Unternehmens-Haftpflicht-Versicherung. Jeder Anbieter, der ohne die o.g. Versicherungen Reisen anbietet, handelt illegal. Leider gibt es gerade im Bereich Fotoreisen viele Anbieter, die den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen. Da werden z.B. Reisen als "Workshops" im Ausland getarnt, zu denen der Reisegast selber anreisen soll. Oder die Reisen werden über ein ausländisches Unternehmen abgewickelt. Dabei ist jeder, der mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug, Mietwagen, Aktivität o.ä. kombiniert anbietet, bereits Reiseveranstalter. Jeder der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen anbietet, ist auch Reiseveranstalter. Die Gesetzgebung ist in diesem Punkt glasklar. Die o.g. Versicherungen sind nicht gerade preiswert und müssen beim Reisepreis mit kalkuliert werden. Natürlich kann ein Veranstalter, der diese Versicherungen nicht hat, seine Touren preiswerter anbieten, was aber wettbewerbsverzerrend, unfair und auch nicht rechtskonform ist. Bei Art & Adventure Reisen sind die Kundengelder abgesichert. Unsere Gäste reisen sicher auch mit der entsprechenden Haftpflichtversicherung und entsprechend des deutschen Reiserechts. Deshalb führen wir mit Stolz das R & V Gütesiegel.