Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Art & Adventure GmbH (nachfolgend: Art & Adventure) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Art & Adventure zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Art & Adventure dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Art & Adventure vor, an das Art & Adventure für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Art & Adventure ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Art & Adventure den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (in Ausnamefällen 50%) fällig. Für einzelne Reiseleistungen, für die die Art & Adventure GmbH bereits vollumfänglich selbst gegenüber Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, bestimmte Unterkünfte, Sitzplatzreservierung oder Eintrittskarten), kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheines und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Art & Adventure den Reisekunden vor Vertragsabschluss.

2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist sechs Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sechs Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn.

2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Art & Adventure nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Art & Adventure nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Art & Adventure ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Art & Adventure zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.

3.3 Gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB behält sich Art & Adventure vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

3.3.1 Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.

3.3.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Art & Adventure vom Reisekunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Art & Adventure gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Art & Adventure verteuert. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss Art & Adventure den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den o.g. Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Art & Adventure eine solche anbietet.

3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Art & Adventure zu niedrigeren Kosten führt.

3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Art & Adventure informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Art & Adventure kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Art & Adventure bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Art & Adventure bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Art & Adventure kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen

4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Art & Adventure. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Art & Adventure den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.

Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde

• bei Reisen inklusive Flug-, Bahn- oder Busbeförderung: 

bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 59. bis 42. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 29. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%

am Abreisetag oder bei Nichtantritt 85% des Reisepreises.

• bei Reisen mit Eigenanreise:

bis 60. Tag vor Reisebeginn            20%

ab 59. bis 42. Tag vor Reisebeginn 35%

ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 45%

ab 29. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 85%

am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

Ausnahmen von der Pauschalisierung: Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, nicht erstattungsfähige Tickets, Sitzplatzreservierungen, Rail & Fly Tickets, Eintrittskarten) und muss Art & Adventure diesen seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden keine bzw. nur eine Teilerstattung von Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% der Kosten in der Höhe, die Art & Adventure tatsächlich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Bei besonderen Reisedestination (z.B. Alaska, Botswana, Namibia, Patagonien) müssen Reiseleistungen lange im voraus bezahlt werden und sind oft nicht erstattbar. In diesem Fall behält sich Art & Adventure eine Rückerstattung nach Einzelabrechnung vor. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Art & Adventure nachzuweisen, dass Art & Adventure kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Art & Adventure geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Art & Adventure seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Art & Adventure ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Art & Adventure durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist Art & Adventure zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Art & Adventure keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.

4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Art & Adventure kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Art & Adventure hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

4.6 Wir empfehlen auch den Abschluss einer Corona-Versicherung. Diese springt bei einer Corona-Erkrankung des Reisegastes auf der Reise ein und deckt eventuelle Kosten, die durch Quarantäne-Maßnahmen, ungeplante Hotelaufenthalte oder Transportkosten entstehen. Solche Kosten werden nicht vom Veranstalter getragen. Auch Reiseleistungen, die durch eine Corona-Erkrankung des Reisenden anfallen, können nicht rückerstattet werden, da diese in der Regel vorab bezahlt wurden.

5. Rücktritt durch Art & Adventure (Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)

5.1 Art & Adventure kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn 

5.1.1 in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und 

5.1.2 in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Art & Adventure von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5.2 Auf die Art & Adventure zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

6. Gewährleistung

6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Art & Adventure oder dem Reisevermittler angezeigt werden.

6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Art & Adventure dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Art & Adventure keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Art & Adventure verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung von Art & Adventure für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Art & Adventure nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u.a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Art & Adventure; für solche Leistungen übernimmt Art & Adventure keine Haftung.

7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Art & Adventure ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Art & Adventure oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Art & Adventure wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

9. Beistandspflicht von Art & Adventure

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Art & Adventure ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Art & Adventure unter den in Ziffer 17 gennannten Kontaktdaten aufzunehmen.

10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Art & Adventure unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Art & Adventure kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Abtretungsverbot – Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen Art & Adventure an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Art & Adventure steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Art & Adventure vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Art & Adventure bedingt sind.

12. Informationspflicht über Fluggesellschaften

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Art & Adventure, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Art & Adventure verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden. Sobald Art & Adventure Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Art & Adventure den Reisekunden über den Wechsel informieren. Art & Adventure muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden:

ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban.de

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Art & Adventure findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Art & Adventure im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Gerichtsstand von Art & Adventure ist Königs Wusterhausen.

13.3 Für Klagen von Art & Adventure gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Art & Adventure maßgebend.

13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Art & Adventure anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

14. Schlichtungsverfahren

Art & Adventure nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Art & Adventure den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online- Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen:

ec.europa.eu/ consumers/odr/main/index.cfm

15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

16. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Art & Adventure wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Art & Adventure und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://www.art-adventure.de/datenschutz.html Auf Verlangen sendet Art & Adventure dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.

17. Reiseveranstalter

Anschrift und Sitz der 

Art & Adventure GmbH

Waldpromenade 55

15738 Zeuthen 

Deutschland

Telefon +49 33762189780

Fax +49 33762189781

E-Mail: info@art-adventure.de 

Website: art-adventure.de

Registergericht AG Cottbus, HRB 13621 CB 

Geschäftsführer: Kai-Uwe Küchler

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